Allgemeine Geschäftsbedingungen von Deutschlandticket Direkt

Worum es in diesen Bedingungen geht

Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Deutschlandticket Direkt: den Kauf eines Abonnements, die Abrechnung über deine Telekom-Mobilfunkrechnung oder deine Kredit- beziehungsweise Debitkarte, die monatliche Verlängerung und die Kündigung.

Sie regeln nicht die Durchführung der Fahrt. Wer dich befördert, zu welchen Bedingungen und wen du bei einer Fahrpreisnacherhebung ansprichst, steht in den Tarif- und Beförderungsbedingungen. Das sind zwei Verträge mit zwei verschiedenen Partnern, und deshalb sind es zwei Dokumente. Der Vertrag, den du hier schließt, verschafft dir das Deutschlandticket und damit die Berechtigung zur Beförderung. Warum das für dein Widerrufsrecht wichtig ist, steht weiter unten.

Wer dein Vertragspartner ist

Vertragspartner für die Nutzung dieser Plattform und für die Abrechnung ist die Betreiberin von Deutschlandticket Direkt. Ihre vollständigen Angaben stehen im Impressum.

Unsere Rolle bei Vertrag und Zahlung

Deutschlandticket Direkt vermittelt ausschließlich Beförderungsverträge zwischen dir und dem jeweils angeschlossenen Verkehrsunternehmen. Eine Pflicht, selbst Beförderungsleistungen zu erbringen oder das Deutschlandticket im eigenen Namen auszustellen, übernehmen wir dadurch nicht. Wir übermitteln deine Erklärungen zum Ticketvertrag an das jeweils ausgewiesene Verkehrsunternehmen und können Erklärungen dieses Unternehmens technisch an dich weiterleiten.

Zahlungsdienste erbringen wir selbst nicht. Die Zahlung läuft über die im Bestellvorgang angegebene Zahlungsart; wir nehmen zu keinem Zeitpunkt Gelder von dir entgegen und verwahren keine Kundengelder. Belastung, Abrechnung und eine etwaige Rückbuchung führen die dafür zuständigen Zahlungsdienstleister aus.

Die Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte bieten wir derzeit noch nicht an. Die Regelungen zur Kartenzahlung in diesen Bedingungen gelten, sobald sie verfügbar ist.

Wenn du für jemand anderen kaufst

Du kannst ein Abonnement für eine andere Person abschließen, zum Beispiel für dein Kind oder deinen Partner. Dann bleibst du unser Vertragspartner: du stehst für die Zahlungen ein, du bekommst unsere Belege, und nur du kannst kündigen. Bezahlt wird über die Zahlungsart, die du wählst. Bei der Handyrechnung ist das die Mobilfunknummer, die du beim Kauf angibst: deine eigene oder die der Person, für die du kaufst. Wer diese Nummer hat, bestätigt die Zahlung mit dem SMS-Code, und die Beträge stehen auf der Handyrechnung zu dieser Nummer. Das Ticket läuft auf den Namen der Person, die fährt, und gilt nur für sie.

Ist die Person, die fährt, noch keine 18 Jahre alt, kann nur ihr gesetzlicher Vertreter das Abonnement abschließen, in der Regel also ein Elternteil. Du bestellst dann im eigenen Namen für die minderjährige Person: du bist Vertragspartner und stehst für die Zahlungen ein, die minderjährige Person ist nur Ticketinhaberin oder Ticketinhaber. Minderjährige können selbst kein Abonnement abschließen.

Für die Zahlungen aus diesem Abonnement steht ihr beide ein: du als Vertragspartner, und wenn ein Betrag offen bleibt, können wir ihn auch von der Person verlangen, die das Ticket nutzt. So sehen es die bundesweiten Abo-Bedingungen vor.

Du sicherst uns zu, dass die Person mit dem Kauf einverstanden ist und dass deine Angaben zu ihr stimmen. Diese Zusicherung gibst du uns gegenüber ab; eine datenschutzrechtliche Einwilligung der Person ersetzt sie nicht. Prüfe Vorname, Nachname und Geburtsdatum vor dem Abschluss genau, denn sie stehen so auf dem Ticket und ein Tippfehler macht es bei einer Kontrolle wertlos. Ist doch etwas falsch, kannst du einmalig über dein Konto eine Änderung beantragen. Über den Antrag entscheidet unser Ticketing-Dienstleister; er kann ihn auch ablehnen. Du wählst dabei, ab wann die Änderung gelten soll: sofort, dann wird dein bisheriges Ticket ungültig und durch ein neues ersetzt, oder erst zum nächsten Monat, dann bleibt es bis zum Monatsende gültig. Prüfe auch die E-Mail-Adresse: an sie geht das Ticket, und an einer falschen Adresse kommt es nicht an.

Das Ticket schicken wir direkt an die Person, die fährt. Sie erfährt dabei, wer ihre Daten angegeben hat, und kann uns über Hilfe und Kontakt erreichen. Möchte sie mit dem Ticket nichts zu tun haben, kann sie das direkt auf der Ticket-Seite melden; wir vermerken ihren Widerspruch und informieren dich. Das Abonnement läuft dadurch unverändert weiter: beenden kannst nur du es, weil du es abgeschlossen hast.

Laufzeit und Verlängerung

Dein Abonnement läuft einen Monat und verlängert sich danach automatisch um jeweils einen weiteren Monat, bis du kündigst. Zu jeder Verlängerung buchen wir den Monatspreis über den Zahlweg ab, den du beim Kauf gewählt hast: auf die Telekom-Mobilfunkrechnung zu der Nummer, die beim Kauf angegeben wurde, oder von deiner hinterlegten Karte.

Zahlst du mit Karte, bestätigst du die Zahlung beim Kauf einmal bei deiner Bank. Darauf stützen sich die monatlichen Abbuchungen danach; für sie musst du nichts mehr tun.

Preis des Deutschlandtickets

Den Preis des Deutschlandtickets legen Bund und Länder fest. Der monatliche Fahrpreis beträgt bis einschließlich 31. Dezember 2026 63,00 €. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt er 66,80 € monatlich. Beide Preise werden dir vor Abschluss des Abonnements angezeigt und sind Bestandteil deines Vertrages. Kündigen kannst du unabhängig davon jederzeit zum Monatsende.

Wenn eine Buchung nicht durchgeht

Geht die monatliche Buchung nicht durch, gleich über welchen Zahlweg, wird nichts belastet, und es entsteht keine offene Forderung. Das Ticket für den neuen Monat stellen wir erst aus, wenn die Buchung geklappt hat; bis dahin gilt es nicht. Wir benachrichtigen dich und versuchen die Buchung in den folgenden Tagen automatisch erneut. Klappt sie, gilt dein Ticket, und der Monat wird voll berechnet.

Lehnt die Telekom die Abrechnung über deine Mobilfunkrechnung für den laufenden Monat ab, versuchen wir es zu Beginn des nächsten und, falls nötig, des übernächsten Monats erneut. Einen Monat ohne Buchung berechnen wir dir nicht, und für ihn hast du kein gültiges Ticket. Bei der Kartenzahlung gibt es diese Wiederholung zum Monatsbeginn nicht; dort gilt der nächste Absatz. Klappt die Buchung dauerhaft nicht, endet dein Abonnement, und wir sagen dir Bescheid. Welche Daten wir dabei verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

Bei der Kartenzahlung hängt es vom Grund ab, ob wir es erneut versuchen. Lehnt deine Bank die Zahlung ab, ohne dass deine Karte selbst ungültig geworden ist, zum Beispiel weil auf deinem Konto gerade nicht genug Geld war, versuchen wir es in den nächsten Tagen wieder. Untersagt dein Kartenanbieter weitere Versuche ausdrücklich, versuchen wir es auch dann nicht.

Ist deine Karte dagegen abgelaufen, ungültig, als verloren oder gestohlen gemeldet, von deiner Bank eingezogen oder aus einem anderen Grund dauerhaft nicht mehr belastbar, wäre ein weiterer Versuch nach den Regeln der Kartensysteme nicht zulässig; dann versuchen wir es nicht erneut. Etwas anderes ist es, wenn deine Bank die Abbuchung von dir bestätigen lassen will: dann liegt es nicht an deiner Karte. Die monatliche Abbuchung läuft automatisch, ohne dass du dabei bist, und wir können diese Bestätigung nicht einholen.

Solange dein Abonnement läuft, kannst du in diesen Fällen im Kundenkonto eine Karte hinterlegen, ohne zu kündigen; damit läuft es weiter. Ist deine Karte abgelaufen oder ungültig geworden, brauchst du dafür eine andere. Will deine Bank nur bestätigen, liegt es zwar nicht an deiner Karte, du hinterlegst aber am besten trotzdem eine andere: deine Bank bestätigt dabei einmal, dass du es bist, und dein Abonnement läuft weiter. Warte damit nicht zu lange: ohne erfolgreiche Buchung endet dein Abonnement nach wenigen Tagen automatisch, und danach ist der Weg der Neuabschluss. Liegt zu deinen Angaben eine Rückbuchung vor, geht das Hinterlegen für die unten genannte Zeit nicht.

Wenn deine Bank eine Zahlung zurückbucht

Die Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte bieten wir derzeit noch nicht an. Die Regelungen zur Kartenzahlung in diesen Bedingungen gelten, sobald sie verfügbar ist.

Stimmt mit einer Abbuchung etwas nicht, melde dich zuerst bei uns. Das ist meistens schneller geklärt als über deine Bank. Lässt du eine bereits ausgeführte Kartenzahlung über deine Bank zurückholen, beenden wir dein Abonnement. Wir buchen den Betrag nicht erneut von deiner Karte ab und stellen dir dafür keine Rechnung. Für weitere Monate lassen wir kein Ticket mehr ausstellen; ob ein bereits ausgestelltes noch gilt, entscheiden nicht wir, sondern richtet sich nach den Tarifbedingungen des Verkehrsunternehmens, das es ausgestellt hat. Über die Rückbuchung selbst entscheiden deine Bank und dein Kartenanbieter, nicht wir.

Nach einer Rückbuchung können wir die Kartenzahlung für dich sperren: Du kannst dann keine Karte mehr bei uns hinterlegen, auch nicht für ein neues Abonnement. Die Sperre kann bis zu 540 Tage, also rund 18 Monate, ab dem Tag dauern, an dem die Rückbuchung bei uns eingeht. Sie trifft die Person, die bezahlt hat: Hast du das Abonnement für eine andere Person abgeschlossen, trifft sie dich als Käufer, nicht die Person, auf deren Namen das Ticket läuft. Hat diese Person selbst früher ein eigenes Abonnement per Karte bezahlt und zurückgebucht, bleibt ihre eigene Sperre bestehen, auch wenn jemand anderes für sie bezahlt. Wir heben die Sperre vorzeitig auf, wenn der Grund dafür entfällt: von selbst, sobald deine Bank die Rückbuchung zurücknimmt, und nach deiner Überprüfungs-Anfrage (siehe unten), wenn sich dabei zeigt, dass die Rückbuchung berechtigt war oder der Grund entfallen ist. Jede Rückbuchung halten wir in unseren Unterlagen fest.

Nimmt deine Bank die Rückbuchung zurück, kannst du wieder eine Karte hinterlegen. Dein altes Abonnement lebt dadurch nicht wieder auf; du schließt dann neu ab. Neu abschließen kannst du in dieser Zeit auch über deine Telekom-Mobilfunkrechnung, wenn du einen Laufzeitvertrag der Telekom Deutschland GmbH im Tarif MagentaMobil hast.

Deine Rechte gegenüber deiner Bank bleiben davon unberührt. Hältst du die Sperre für unberechtigt, kannst du eine Überprüfung verlangen: Schreib uns über Hilfe und Kontakt und nenne die Vorgangsnummer, die du bei der Ablehnung siehst. Ein Mensch prüft den Vorgang, und du bekommst eine begründete Antwort. Heißt jemand anderes genauso wie du und hat am selben Tag Geburtstag, wurde deine Karte missbraucht oder war die Belastung fehlerhaft, sag uns das dabei: Auch dann kann die Sperre aufgehoben werden. Welche Daten wir dabei verarbeiten, wie lange und wie du widersprechen kannst, steht in der Datenschutzerklärung.

Die einmalige Gutschrift

Nach deiner ersten Abbuchung schreibt dir die Telekom 5,00 € auf deiner Mobilfunkrechnung gut. Es gibt diese Gutschrift einmal je Mobilfunknummer, auch nach einer Kündigung, und nur mit einem Laufzeitvertrag der Telekom Deutschland GmbH im Tarif MagentaMobil. Sie setzt voraus, dass du dieses Abonnement über deine Telekom-Mobilfunkrechnung bezahlst; bei Kartenzahlung gibt es sie nicht.

Die Gutschrift ist eine Aktion der Telekom und kein Rabatt auf den Fahrpreis; alle Einzelheiten stehen in den Cashback-Aktionsbedingungen.

Wie du kündigen kannst

Du kannst dein Abonnement jederzeit über den Kündigungsknopf beenden, ohne dich anzumelden. Eine Kündigung bis zum 10. eines Monats wirkt zum Ende desselben Monats, eine spätere zum Ende des folgenden Monats.

Hast du beim Kauf einen späteren Startmonat gewählt, wirkt eine Kündigung frühestens zum Ende dieses ersten Ticket-Monats. Dein bereits bezahlter Startmonat bleibt dir also in jedem Fall erhalten; das Abonnement endet nie, bevor er gelaufen ist.

Wenn es um Erstattungen geht

Erstattungsansprüche aus dem Ticketvertrag richten sich nach den geltenden Tarifbedingungen gegen das vertragshaltende Verkehrsunternehmen. Eine eigene Zahlungsverpflichtung von Deutschlandticket Direkt entsteht dadurch nicht.

Unabhängig von gesetzlichen oder tariflichen Erstattungsansprüchen kann im Einzelfall aus Kulanz eine Gutschrift über den verwendeten Zahlungsweg erfolgen. Eine solche Kulanzleistung ist freiwillig, begründet keinen Anspruch für künftige Fälle und ist keine tarifliche Erstattung des Deutschlandtickets. Dein Anliegen erreicht uns am einfachsten über Hilfe und Kontakt; wir geben es an die zuständige Stelle weiter.

Geht bei der Abrechnung etwas schief, etwa eine doppelte Abbuchung, beheben wir das als eigenen Vorgang über den Zahlungsweg; das ist keine tarifliche Erstattung und keine Folge einer Kündigung.

Warum es kein Widerrufsrecht gibt

Für Verträge über die Beförderung von Personen besteht nach § 312 Absatz 2 Nummer 14 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz. Dein Abonnement ist ein solcher Vertrag: es verschafft dir das Deutschlandticket und damit die Berechtigung, damit zu fahren. Ein 14-Tage-Widerrufsrecht besteht hier also nicht.

Du bist dadurch nicht länger gebunden, als du möchtest: du kannst ohne Grund und ohne Anmeldung kündigen, zum Ende des laufenden oder des folgenden Monats, je nachdem wann du kündigst. Wie das genau geht, steht oben unter „Wie du kündigen kannst".

Verfügbarkeit der Plattform

Wir schulden dir keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Geplante Wartungen legen wir nach Möglichkeit so, dass sie dich wenig beeinträchtigen. Deine gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.

Wofür wir haften

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Verletzen wir leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, auf deren Erfüllung du dich verlassen darfst, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Wie deine Daten verarbeitet werden

Das steht in der Datenschutzerklärung.

Fassung 2026-10-09.1