Beförderungsvertrag und Tarifbedingungen
Wer dich befördert
Wir vermitteln dir das Deutschlandticket und rechnen es über den Zahlweg ab, den du beim Kauf gewählt hast: deine Telekom-Mobilfunkrechnung oder deine Kredit- beziehungsweise Debitkarte. Dein Beförderungsvertrag kommt dabei mit dem Verkehrsunternehmen zustande, nicht mit Deutschlandticket Direkt.
Die Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte bieten wir derzeit noch nicht an. Die Regelungen zur Kartenzahlung in diesen Bedingungen gelten, sobald sie verfügbar ist.
Welches Unternehmen dein Ticket ausstellt, ändert nichts daran, was du damit fahren darfst: das steht in den Tarif- und Beförderungsbedingungen weiter unten.
Das ist keine Formalie: bei Fragen zur Fahrt, zu einer Fahrpreisnacherhebung oder zu einer Kontrolle ist das Verkehrsunternehmen dein Ansprechpartner. Bei Fragen zu Kauf, Abrechnung oder Kündigung sind wir es.
Warum wir vier Angaben von dir brauchen
Beim Kauf fragen wir nach Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Postleitzahl. Diese Angaben stehen auf deinem Ticket, weil das Verkehrsunternehmen sie für die Ausstellung verlangt. Dein Ticket lautet damit auf deinen Namen, eine andere Person kann damit nicht fahren. Aus derselben Übermittlung folgt, wer dein Vertragspartner wird: dafür ist die Postleitzahl maßgeblich, die du angibst.
Was das Ticket darüber hinaus erlaubt, steht nicht bei uns, sondern in der Fassung, die unser Ticketing-Dienstleister pflegt. Sie ist im nächsten Abschnitt verlinkt.
Tarif- und Beförderungsbedingungen
Für diesen Vertrag gelten die jeweils einbezogenen Tarif- und Beförderungsbedingungen.
Welche das im Einzelnen sind, hängt von dem Verkehrsunternehmen ab, das dein Ticket ausstellt, und von dem Verbund, dessen Tarif es anwendet. Die jeweils geltende Fassung pflegt unser Ticketing-Dienstleister und veröffentlicht sie hier: Tarif- und Beförderungsbedingungen (externe Seite des Ticketing-Dienstleisters).
Die Einnahmen werden vollständig in die Einnahmenaufteilung gemeldet und zu 100 Prozent abgeführt.
Wer dein Vertragspartner sein kann
Dein Vertragspartner ist das Verkehrsunternehmen, das bei der Ausstellung für die Postleitzahl zuständig ist, die du angibst; welches das ist, erfährst du nach der Ausstellung. Zu einem Folgemonat kann es wechseln. Für dich ändert sich dadurch nichts: Preis, Gültigkeit und Kündigung bleiben gleich.
Angebunden sind zurzeit die folgenden Verkehrsunternehmen:
- Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (Tarif des VRS)
- Stadtwerke Krefeld (Tarif des VRR)
- Stadtwerke Greifswald (Tarif des VVG)
- Stadtbus Tuttlingen (Tarif des VHB)
- Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim
Stand 2026-08-26, Quelle vesputi.com/tarifbestimmungen.
Was für den Kauf gilt
Kauf, Abrechnung, Verlängerung und Kündigung regeln die AGB von Deutschlandticket Direkt.
Fassung 2026-08-30.1